Finanzbuchhaltung*, auf die Sie sich verlassen können

Wir übernehmen Ihre laufende Finanzbuchhaltung* – sorgfältig, nachvollziehbar und überwiegend digital. So behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihre Zahlen, ohne sich selbst durch Belege arbeiten zu müssen.

Das übernehmen wir für Sie

  • Laufende Buchung Ihrer Geschäftsvorfälle
  • Debitorenbuchhaltung
  • Überwachung offener Posten
  • Kontieren Ihrer Belege
  • Kreditorenbuchhaltung
  • Digitale Belegverarbeitung

Leistungsstufen: So viel Buchhaltung* übernehmen wir für Sie

Wie viel wir Ihnen abnehmen, bestimmen Sie. Fünf Stufen sind möglich:
  • Volle Buchführung* – Sie liefern Belege, wir übernehmen Kontieren, Buchen und laufende Kontrolle komplett.
  • Kontierung der Belege – wir kontieren, die Buchung selbst übernehmen Sie oder Ihre Steuerkanzlei.
  • Erfassung vorkontierter Belege – Sie kontieren, wir erfassen und buchen.
  • Datenübernahme – Sie liefern Buchungsdaten digital, wir übernehmen sie in Ihre Buchhaltung.
  • Laufende Kontrolle – Sie buchen selbst, wir prüfen regelmäßig auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Die genauen Preise je Leistungsstufe finden Sie auf unserer Preise-Seite mit Preisrechner.

Digital, aber nicht auf ein Tool festgelegt

Welche Software für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrem Unternehmen und Ihren bestehenden Prozessen ab. Wir arbeiten unter anderem mit DATEV, Agenda, Lexware und lexoffice – die konkrete Lösung stimmen wir im Erstgespräch mit Ihnen ab.

Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerkanzlei

Wie viel wir Ihnen abnehmen, bestimmen Sie. Fünf Stufen sind möglich:

Aufgaben, die nach dem Steuerberatungsgesetz ausschließlich Steuerberaterinnen und Steuerberatern vorbehalten sind, übernehmen wir nicht selbst. Stattdessen sorgen wir für eine saubere Vorarbeit und stimmen uns bei Bedarf eng mit Ihrer Steuerkanzlei ab.

Fragen zur Finanzbuchhaltung*

Übernehmen Sie auch die Umsatzsteuervoranmeldung, Steuererklärungen oder den Jahresabschluss?

Nein – das sind steuerlich vorbehaltene Aufgaben Ihrer Steuerkanzlei. Wir liefern die laufende Buchhaltung* als saubere Grundlage dafür.

Kann ich meine Belege digital einreichen?

Ja, die digitale Belegverarbeitung ist fester Bestandteil unserer Arbeitsweise.

Mitglied im bbh

*Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst nur das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung.

Copyright © 2026 Nino Hoffmann. Alle Rechte vorbehalten.

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