Buchhaltung* für GmbH und UG

GmbHs und UGs haben oft komplexere Anforderungen an ihre laufende Buchhaltung. Wir sorgen für strukturierte Prozesse, die Ihrer Steuerkanzlei eine saubere Grundlage liefern.

Was wir für Sie übernehmen

  • Laufende Finanzbuchhaltung inklusive Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
  • Laufende Lohnbuchhaltung für Ihre Mitarbeitenden
  • Digitale Belegverarbeitung
  • Saubere Vorarbeit für Jahresabschluss und Steuererklärungen – erstellt durch Ihre Steuerkanzlei

Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerkanzlei

Den Jahresabschluss und steuerliche Vorbehaltsaufgaben übernehmen wir nicht selbst – das bleibt Aufgabe Ihrer Steuerberaterin oder Ihres Steuerberaters. Unsere laufende Buchhaltung ist so aufgebaut, dass die Zusammenarbeit mit Ihrer Kanzlei reibungslos funktioniert.

Häufige Frage

Erstellen Sie den Jahresabschluss?

Nein, das ist eine steuerlich vorbehaltene Aufgabe. Wir liefern die laufende Buchhaltung* als Basis dafür und stimmen uns mit Ihrer Steuerkanzlei ab.

Mitglied im bbh

*Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst nur das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung.

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